Berglift UG (haftungsbeschränkt) Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist Nutzung und Teilnahme des Angebots der Berglift UG (haftungsbeschränkt). Der Teilnehmer erhält das Recht, während der Öffnungszeiten das Angebot der Berglift UG (haftungsbeschränkt) zu nutzen. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten und das Angebot sind der Webseite www.berglift1.de (nachfolgend: “Webseite“ genannt) zu entnehmen.
Für alle weiteren sportlichen und gesundheitlichen Angebote des Sport- und Gesundheitszentrums Amöneburg ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.
2 Vertragspartner
Vertragspartner der hier angebotenen Dienstleistungen ist die Berglift UG (haftungsbeschränkt). Der Vertrag kommt zwischen dem Teilnehmer und Berglift UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend BERGLIFT1 genannt) zustande. Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein, was mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt wird. BERGLIFT1 behält sich vor, nach Prüfung des Einzelfalls auch die Mitgliedschaft von Minderjährigen zuzulassen. Hierzu ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.
3 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Teilnehmer und den Vertragspartner BERGLIFT1 zustande. Mit der Unterschrift oder der digitalen Buchung über die Platform Eversports stimmt der Teilnehmer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
4 Veranstaltungsort
Soweit im Trainingsprogramm nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort von BERGLIFT1: Auf’m Herz 1, 35287 Amöneburg (nachfolgend: “Veranstaltungsort“ genannt). Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten sind der Webseite zu entnehmen. Es ist möglich, dass das Training auch im Freien (in der Nähe des Veranstaltungsortes) stattfindet. Treffpunkt ist auch dann in der Regel der Veranstaltungsort. Bei Abweichung des Trainingsortes wird dies rechtzeitig auf der Webseite und/ oder durch Aushang am Veranstaltungsort bekannt gegeben.
5 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Berglift UG und dem Teilnehmer in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Jeder Teilnehmer, der an von der Berglift UG angebotenen Kursen teilnehmen möchte, erwirbt über das Buchungstool eversports einen zeitlich befristete(n) Einzel-/ Zehnerkarte bzw. einen Probemonat. Die Konditionen für diese Einzelbuchungen sind auf der Webseite und auf der Buchungsplattform Eversports einzusehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein einmaliges kostenloses Probetraining zu besuchen. In jedem Fall ist den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Teilnehmer zuzustimmen.
Jeder Teilnehmer, der mit einer Flat Mitgliedschaft an den angebotenen Kursen des BERGLIFT1 teilnehmen möchte, schließt in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes einen Mitgliedsvertrag ab.
6 Ärztliche Untersuchung / Gesundheitlicher Aspekt
Aufgrund des körperlich sehr anstrengenden Trainings empfiehlt das BERGLIFT1 jedem Teilnehmer, sich vor Trainingsbeginn einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Gesundheitliche Einschränkungen sind vor Trainingsbeginn dem zuständigen Trainer mitzuteilen.
7 Mitgliedsvertrag
Im Rahmen des Mitgliedsvertrages werden die persönlichen Kontaktdaten des Teilnehmers erfragt, sowie eine Einzugsermächtigung für die monatliche Vergütung erteilt. Die Laufzeit aller Mitgliedsverträge beträgt 3 Monate. Jeweils nach Ablauf von 3 Monaten verlängert sich der Vertrag monatlich automatisch um 1 Monat. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
8 Trainingszeiten und -anmeldung
Die Zeiten für die Trainingseinheiten sind der Website zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sich zu den Trainingseinheiten über die Buchungssoftware Eversports selbst anzumelden.
Das BERGLIFT1 behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebots vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschliessungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie Betriebsferien von jeweils bis zu einer Woche, höchstens aber 4 Wochen pro Jahr. Das Mitglied hat hieraus keinen Anspruch auf eine Rückvergütung, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt worden ist. An gesetzlichen Feiertagen ist das BERGLIFT1 geschlossen.
Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus durch Aushang mitgeteilt.
9 Abmeldung
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, seine Teilnahme für den gebuchten Kurs bis 4 Stunden vor dem Kursbeginn am selben Tag zu stornieren. Er bekommt seine Buchung gutgeschrieben und hat die Möglichkeit, sich für einen anderen Termin innerhalb der Vertragsperiode anzumelden. Gutschriften können nicht in die nächste Vertragsperiode mitgenommen werden. Eine verspätete Absage (außerhalb der oben aufgeführten Zeitfenster) führt zum Verlust des Anspruches auf diese Trainingseinheit, welche dann nicht nachgeholt werden kann.
10 Absage
Ist die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen per Buchung im Onlinekalender noch nicht erreicht, so behält sich BERGLIFT1 vor, den Kurs zu verschieben oder abzusagen. Dies wird dem Teilnehmer rechtzeitig im Onlinekalender und automatisiert per E-Mail bekannt gegeben. Diese Kurse werden automatisch gelöscht, die Buchungen werden rückgängig gemacht und es entstehen keine Kosten.
11 Höhere Gewalt
Ist das Abhalten von Trainingseinheiten aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Recht der Nutzung des Angebotes verlängert sich für die Dauer der Ausfallzeit.
12 Probetraining/ Probemonat
Das Probetraining soll allen Interessenten die Möglichkeit bieten, sich den Trainingsablauf persönlich anzuschauen und auszutesten. Der Aufbau des Probetrainings entspricht einer normalen Trainingseinheit. Das Probetraining ist grundsätzlich für jeden geeignet, der seine sportlichen Fähigkeiten erweitern möchte. Alle Übungen sind skalierbar und somit auch für sportliche Anfänger und verschiedene Altersklassen geeignet.
13 Unterweisung Technik und Skills
Für jeden Teilnehmer ist nach dem kostenlosen Probetraining der Besuch des Kurses Elements obligatorisch, um sich grundlegende Techniken und Ausführungen der Übungen anzueignen. Für Teilnehmer, die nachweislich Erfahrung haben, kann im Einzelfall, nach Prüfung durch einen Trainer, direkt in das Training eingestiegen werden.
14 Preisstruktur
Probetraining: kostenlos
Probemonat: 50 €
Drop-in: 15 €
Zehnerkarte Mitglieder: 120 €
Mitgliedschaftsverträge (Laufzeit 3 Monate): 70 €
Die Beiträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
15 Preisanpassung
BERGLIFT1 behält sich vor, die o.g. Preisstruktur maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten oder an andere mitzuteilende, eine Anpassung erfordernde Situationen anzupassen. Die Preisanpassung bedarf einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen. Im Falle einer Preisanpassung steht dem Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das er schriftlich jeweils zum 15. eines Monats zum Monatsende geltend machen kann.
16 Zahlungsbedingungen
Die monatlichen Beiträge für Mitgliedschaften sind jeweils bis zum 5. des laufenden Monats im Voraus der individuellen Vertragsperiode fällig. Sie werden im Lastschriftverfahren zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat der Teilnehmer alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Die Kosten für Einzel- und Zehnerkarten und Probemonat werden im Voraus über das Buchungstool Eversports abgerechnet.
17 Zahlungsrückstand
Gerät der Teilnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen durch eigenes Verschulden in einen Zahlungsrückstand, so ist BERGLIFT1 berechtigt, den Beitrag für die Restlaufzeit des Vertrages mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen.
18 Rücktritt vom Vertrag
Sollte BERGLIFT1 bis 14 Tage nach Eingang der Anmeldung noch keinen Geldeingang verzeichnen, kann BERGLIFT1 von dem Vertrag zurücktreten.
19 Kündigung
Eine ordentliche Kündigung hat mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende in schriftlicher Form dem Vertragspartner BERGLIFT1 zuzugehen.
Des Weiteren ist eine außerordentliche Kündigung dann möglich, wenn der Teilnehmer ernsthaft und dauerhaft (länger als sechs Wochen) erkrankt, schwanger wird oder mehr als 40 km vom Veranstaltungsort wegzieht, solange diese Gründe vor Vertragsbeginn unbekannt waren. Im Falle einer Krankheit hat der Teilnehmer als Nachweis ein Attest vorzulegen, welches die Untauglichkeit für die Teilnahme an den Trainingseinheiten bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestätigt. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich unter Angabe und Bescheinigung des Kündigungsgrundes durch Attest des Arztes bzw. durch Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes jeweils zum 15. eines Monats zum Monatsende zu erfolgen. Der Erhalt der Kündigung ist bestätigen zu lassen.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
20 Haftung
Die Haftung des BERGLIFT1, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzlich festgeschriebene Mindestmaß beschränkt.
BERGLIFT1 haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Mitglieds, sofern diese auf einer Pflichtverletzung des BERGLIFT1 oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Sachschäden besteht eine Haftung des BERGLIFT1 nur in Fällen einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des BERGLIFT1 oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
Für Wertsachen ist bei Verlust oder Beschädigung insoweit die Haftung durch das BERGLIFT1 ausgeschlossen. Ebenfalls keine Haftung wird für mitgebrachte Kleidung bei Verlust oder Beschädigung übernommen.
Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand den besonderen Anforderungen des Functional Fitness Trainings entgegensteht.
21 Regelwerk / Anweisung Mitarbeiter und Trainer
Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen der Trainer und Mitarbeiter Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten und die in der Box ausgehängten Regelungen zu befolgen. Dem BERGLIFT1 bleibt vorbehalten, das Regelwerk im Rahmen des Zumutbaren anzupassen.
Das Training findet ausschließlich zu den Öffnungszeiten und den ausgewiesenen Open Gym Zeiten statt, in denen ein Ansprechpartner vor Ort ist.
Das Mitglied ist verpflichtet, sich zu dem gewünschten Zeitraum über den zur Verfügung gestellten Kalender anzumelden. Ist die Fläche maximal belegt, kann sich das Mitglied auf die Warteliste eintragen und im Falle der Verfügbarkeit nachrücken.
Das BERGLIFT1 ist dazu berechtigt, einzelne Angebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung, unter Berücksichtigung der Mitglieder anzupassen.
22 Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die anderen Vertragsbestandteile. Rechtsunwirksame Teile werden durch entsprechende gesetzliche Vorschriften ersetzt.
Mündliche Vereinbarungen gibt es nicht, Abweichungen vom Vertragsmuster sind schriftlich zu bestätigen. Die in dem Vertragsformular und diesen AGBs enthaltenen Bestimmungen geben die gesamte zwischen dem BERGLIFT1 und dem Mitglied zustande gekommene Vereinbarung wieder.
Mit der Unterschrift unter diesem Vertrag bestätigt das Mitglied die Kenntnis die AGB sowie deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis. Weiterhin bestätigt das Mitglied die Hausordnung anzuerkennen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ist das BERGLIFT1 berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
Die Änderung persönlicher Daten, insbesondere der postalischen Anschrift sowie der Bankverbindung sind dem BERGLIFT1 unverzüglich mitzuteilen (postalisch oder per E-Mail).
Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Benutzung der Einrichtung und der Durchführung der Programme. Sie beruht vielmehr darauf, dass das BERGLIFT1 den Mitgliedern Räume, Ausstattungen, und Einrichtungen auf eigenes Risiko zu den festgelegten Zeiten zur Verfügung stellt. Versäumt das Mitglied Veranstaltungen oder Besuchszeiten, ist das BERGLIFT1 weder zur Nachleistung noch zur (Teil-) Rückzahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Das BERGLIFT1 ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Verhalten des Mitglieds eine Fortführung des Vertrages für das BERGLIFT1 unzumutbar macht.
Die gesamte Trainingsfläche ist videoüberwacht.
Das BERGLIFT1 ist berechtigt, Fotos, die während des Trainings gemacht wurden, zu Werbezwecken auf der Homepage und auf Facebook und Instagram zu nutzen. Mitgliedern und Besucher ist es gestattet, in gegenseitiger Absprache Bildmaterial von sich anzufertigen. Gruppentrainings sind davon ausgeschlossen. Liegt dies nicht im Einverständnis des Kunden, so ist dies BERGLIFT1 im Vorfeld mitzuteilen.
BERGLIFT1 ist berechtigt, dem Mitglied jederzeit eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzuschlagen. Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied spätestens 6 Woche vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch das Mitglied gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gegenüber BERGLIFT1 in Textform angezeigt wird. Ist das Mitglied mit den Änderungen nicht einverstanden, steht ihm bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. BERGLIFT1 weist das Mitglied in der Mitteilung über die Änderungsangebote noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Im Falle einer Ablehnung des Änderungsangebotes ist es möglich, dass BERGLIFT1 sein ordentliches Kündigungsrecht geltend macht, sodass der Mitgliedsvertrag regulär zum jeweiligen Zeitpunkt endet.
Homberg / Ohm, Oktober 2023